Teilweise findet man in Grundbüchern sogenannte Grunddienstbarkeiten eingetragen. Aber was ist das eigentlich? Die Grunddienstbarkeit ist das dingliche Absicherungsmittel eines Rechts an einem Grundstück ("dienendes Grundstück"), das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks ("herrschendes Grundstück") zusteht. [...]
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