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Das Widerrufsrecht bei Immobilienmaklerverträgen

04April
Seit dem 13.06.2014 gilt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Darunter fallen auch Verträge mit Immobilienmaklern. D. h. schließen Sie als Verbraucher mit einem Immobilienmakler Maklerverträge ab, die
  • durch elektronischen Geschäftsverkehr
  • durch Fernkommunikationsmittel
  • oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers
abgeschlossen wurden, muss er Sie als Verbraucher über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss belehren. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses, jedoch nicht, bevor der Makler Sie als Verbraucher korrekt darüber belehrt hat. Versäumt dies der Makler, verlängert sich Ihre Widerrufsfrist dann auf 12 Monate + 14 Tage.

Wollen Sie als Verbraucher aber, dass Ihr Makler schon während Ihrer 14-tägigen Widerrufsfrist mit seiner Dienstleistung beginnt, müssen Sie ihn hierzu ausdrücklich ermächtigen. Ihr Widerrufsrecht erlischt dann, wenn Ihr Makler seine vollständige Leistung erbracht hat.

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