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Aktuelles präsentiert von der K & F Immobilien e. K.

Inhaber: Gerhard Fischermeier

 
  • Landgericht Stuttgart, Urteil vom 13.04.2022 - 2 O 263/21 Maklerprovision §656c BGB:
    Die Einstufung einer Immobilie als Einfamilienhaus bestimmt sich auf Grundlage der bisherigen Bebauung und Nutzung. Eine beabsichtigte künftige Nutzung durch Käufer ist unerheblich.
  • Laut Daten des Statistischen Bundesamts sind im 3. Quartal dieses Jahres die Kaufpreise für Wohnimmobilien um durchschnittlich 10,2 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Das ist schon eine „Hausnummer“. Ausschlaggebender Hauptgrund hierfür ist die geringere Nachfrage aufgrund hoher Darlehenszinsen. Viele können sich finanziell den Kauf einfach nicht mehr leisten. Generell zeigt die Preiskurve bei Wohnimmobilien seit dem Höchststand im Frühjahr 2022 kontinuierlich nach unten.
  • Die Baugenehmigungen für Wohnraum zeigen laut statistischem Bundesamt (Destatis) 2023 deutliche Rückgänge. Die deutlich gestiegenen Zinsen haben die Bautätigkeit abgewürgt. Bei Baugenehmigungen im Neubau sieht man im größeren Zeitraum von Januar bis Oktober 2023 ein Minus von 38,2 % bei Einfamilienhäusern, ein Minus von 50,5 % bei Zweifamilienhäusern und ein Minus von 25,2 % bei Mehrfamilienhäusern.
  • Das Wichtigste zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) kurz zusammengefasst finden Sie unter https://www.k-und-f-immobilien.de/blog/das-wichtigste-zum-gebaeudeenergiegesetz-geg-kurz-zusammengefasst
  • Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht jetzt vor, dass die Bundesländer für Erwerber selbstgenutzten Wohneigentums einen vom allgemeinen Grunderwerbsteuersatz abweichenden Steuersatz festlegen können. Dieser kann auch Null sein. Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, um darin zu wohnen, wird möglicherweise bald weniger oder sogar keine Grunderwerbsteuer mehr zahlen müssen.