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Neuigkeiten von K & F Immobilien e. K. aus Ingolstadt

18April

Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

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11April

Ampel einigt sich bei Mietpreisbremse

Die Koalitionsparteien haben bei der Mietpreisbremse eine Einigung erzielt. Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte einen Gesetzesentwurf an, in dem die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert wird. Die Im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse wäre sonst Ende nächsten Jahres ausgelaufen.

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04April

Monatliche Belastung beim Immobilienkauf nimmt um bis zu 346 Euro ab

Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten deutschen Städte zeigt, welche Auswirkungen der Rückgang der Bauzinsen auf die Annuitätenrate beim Wohnungskauf (75 Quadratmeter, Bestand) hat. Die gesunkenen Immobilienpreise und der Zinsrückgang zeigen: Für Suchende könnte jetzt der richtige Kaufzeitpunkt sein.

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28März

Jetzt Zählerstand ablesen: Gas wird ab April teurer

Zwischen Oktober 2022 und April 2024 gilt ein befristeter Umsatzsteuersatz (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) auf Gas und Wärme von 7 Prozent. Dieser läuft zum 1. April aus. Dann gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Worauf sollten Verbraucher achten? Wie hoch ist die Mehrbelastung?

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21März

BGH: Wassereintritt stellt Sachmangel dar

Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch diese Überdachung regelmäßig Wasser ein, stellt dies einen Sachmangel dar. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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14März

Warmwasser: Unterschätztes Sparpotenzial

125 Liter Wasser verbrauchen Deutsche durchschnittlich pro Kopf und Tag. Rund ein Drittel davon kommt als Warmwasser aus Wasserhahn und Dusche. Ein hoher Verbrauch von Warmwasser schlägt sich jedoch nicht nur in erhöhten Wasserkosten, sondern auch in höheren Energiekosten nieder. Die gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online gibt Tipps, wie Wassersparen funktioniert.

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07März

Bei Mietausfällen: Teilerlass der Grundsteuer beantragen

Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können bei ihrer Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Ist der Rohertrag um mindestens 50 Prozent gemindert, kommt ein Erlass in Frage. Für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April Anträge gestellt werden.

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29Februar

BGH: Mietverhältnis bei Streit nicht ohne Weiteres kündbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter keine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, muss der Mieter im Wesentlichen schuld sein und der Einzelfall betrachtet werden.

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