Neuigkeiten von K & F Immobilien e. K. aus Ingolstadt
09Februar
BGH-Urteil: Vermieterin legt Waschküche still
Eine gemeinsam genutzte Waschküche ist nicht als Teil der Mietsache anzusehen, wenn sie oder deren Nutzung nicht ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt worden sind. Im vorliegenden Fall legte die Vermieterin die Waschküche still und informierte darüber in einem Schreiben.
02Februar
Einkommensteuererklärung: Nebenkosten richtig absetzen
Mieter können viele der Nebenkosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Einige Posten auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung enthalten solche „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder Handwerkerleistungen. Doch was kann von der Steuer abgesetzt werden?
26Januar
Wohnungsbau: Ziel wird frühestens 2024 erreicht
Laut Bundesregierung sollen pro Jahr mindestens 400.000 neue Wohnungen gebaut werden. Doch ist dieses Ziel realistisch? Bundesbauministerin Geywitz geht davon aus, dass das Ziel weder 2022 noch 2023 erreicht wird. Ziel ist es, das Bauziel ab 2024 zu erreichen.
19Januar
Energiekrise: Herausforderung für private Vermieter
Über 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland gehört Privatpersonen. Diese bieten zudem zwei Drittel aller Mietwohnungen an. Doch gerade kleine, private Vermieter haben häufig nicht genug „auf der hohen Kante“, um energetische Sanierungen umzusetzen. Gleichzeitig empfinden sie energetische Sanierungen als nicht rentabel.
12Januar
Grundsteuererklärung: rund die Hälfte fehlt
Ende Januar läuft die – bereits verlängerte – Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Mit dem Stand von Anfang Januar wurden erst 57 Prozent aller Erklärungen eingereicht. Wird das Ruder noch rumgerissen? Und was droht säumigen Eigenheimbesitzern?
05Januar
Gebäudeenergiegesetz: Wer 2023 Ölheizungen austauschen muss
Das seit November 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz regelt unter anderem den verpflichtenden Austausch von alten Heizungskesseln. Seit diesem Jahr gilt eine Novelle und der Austausch muss nach Ablauf von 30 Jahren erfolgen. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder – doch es gibt Ausnahmen und Fördermöglichkeiten.
31Dezember
Frohes neues Jahr!
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück und möchten uns an dieser Stelle für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2023 und wünschen Ihnen, dass sich Ihre Hoffnungen und Erwartungen im neuen Jahr erfüllen.
29Dezember
Jahreswechsel: Das ändert sich im neuen Jahr
Das Jahr 2023 beginnt nicht allein mit Knallerei und guten Neujahrsvorsätzen: auch in der Immobilienbranche kommen Änderungen auf Eigentümer, Mieter und Bauherren zu. Lesen Sie hier, was im neuen Jahr wichtig ist.