Menü

Seit November gilt das Bundesmeldegesetz

04November

Seit November gilt das Bundesmeldegesetz

Am 1. November trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Was das bedeutet und worauf Mieter oder Vermieter nun achten müssen.

Was bedeutet das neue Gesetz?

Bisher waren die Meldepflichten in den Landesgesetzen geregelt – nun sind sie bundeseinheitlich. Innerhalb von zwei Wochen muss der neue Wohnsitz wie gewohnt beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden. Neu ist die erforderliche Vermieterbescheinigung.
Aus ihr muss hervorgehen, ob es sich um eine An- oder Abmeldung handelt. Zudem muss der Mieter das Ein- oder Auszugsdatum angeben, Namen und Anschrift des Vermieters, seinen Namen und die Anschrift der Wohnung. Die Vermieterbescheinigung muss vom Vermieter bestätigt bzw. unterschrieben werden.

Drohende Bußgelder

Versäumt es der Mieter, sich rechtzeitig umzumelden, droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. Auch der Vermieter bzw. Wohnungsgeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Uneinsichtigen Vermietern droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Weigert der Vermieter sich, die Bestätigung auszufüllen, muss der Mieter dies unverzüglich der Meldebehörde mitteilen.


Zurück zur Übersicht