Immobilienverkauf – Welche Dokumente sind notwendig und nützlich?
16Februar
Ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu verkaufen, ist eine große Herausforderung und keine Lappalie. Eigentümer ohne Erfahrung hierin sollten deshalb sinnvollerweise die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen. Dieser übernimmt nicht nur die Abwicklung der Vermarktung, sondern ermittelt auch im Vorfeld einen marktgerechten Verkaufspreis. Ein Verkaufserfolg hängt maßgeblich davon ab, ob der angesetzte Verkaufspreis vom Markt akzeptiert wird und dass vollumfängliche Informationen und Dokumente vom Objekt zur Verfügung stehen.
Welche Informationen sind erforderlich?
Eine der wichtigsten Informationsquellen beim Immobilienkauf ist der Grundbuchauszug. Denn im Grundbuch steht, wer der Eigentümer einer Immobilie ist. Außerdem wird dort ersichtlich, ob das Grundstück z. B. mit einer Grundschuld belastet ist und ob es weitere Belastungen und Beschränkungen gibt. Besonders Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches sind für den Verkauf einer Immobilie besonders von Interesse. Z. B. ein Wegerecht zu Gunsten des dahinter liegenden Grundstücks, ein Ver- und Entsorgungsleitungsrecht oder nachbarrechtliche Beschränkungen zur Bebaubarkeit des Grundstückes sind wichtige Faktoren, die eine Kaufentscheidung wesentlich beeinflussen können. Der Eigentümer sollte dem Immobilienmakler alle vorhandenen und erforderlichen Informationen übergeben, damit die Kaufinteressenten ordnungsgemäß aufgeklärt werden können. Auch die Bauakte für ein Wohnhaus, die dazugehörige Baugenehmigung und andere Unterlagen, wie zum Beispiel über einen evtl. bestehenden Denkmalschutz, sind sehr wichtige Informationsquellen für einen Käufer. Denken Sie auch daran, dass ein gültiger Energieausweis i. d. R. vorliegen muss. Lohnend sind auch Nachweise über Modernisierungen oder erfolgte Reparaturen.
Neben den bereits genannten Unterlagen wünschen die Finanzierungsbanken Nachweise über Gebäudeversicherung, Grundsteuerbescheid sowie aktuelle Fotos der Immobilie. Maßgeblich sind Bauunterlagen, darunter Baugenehmigung, Baupläne, Baubeschreibung und Wohnflächenberechnung. Bei vermieteten Objekten werden zusätzlich Informationen über die Vermietung verlangt (Mietvertrag, Miethöhe, Mietdauer, Nebenkosten usw.). Soll mit dem jeweiligen Darlehen der Kauf einer Eigentumswohnung finanziert werden, sind eine Kopie der Teilungserklärung, der aktuelle Wirtschaftsplan und die letzten 2-3 Hausgeldabrechnungen der Eigentümergemeinschaft und der dazugehörigen Protokolle der Eigentümerversammlung erforderlich.
Warum ist die Einsichtnahme in die Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen so wichtig?
Die Bedeutung der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung wird oft von Wohnungskäufern unterschätzt. Dieses Dokument, das die Rechte und Pflichten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft regelt, wird leider in der Praxis häufig nicht gelesen, obwohl Käufer von Wohnungen im Kaufvertrag i. d. R. bestätigen, dass sie den Inhalt der Teilungserklärung vor der Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis genommen haben. Wohnungskäufer, die die Teilungserklärung nicht gelesen lesen, gehen ein Risiko ein. Denn diese enthält eine Vielzahl von Bestimmungen, wie beispielsweise einen Verteilungsschlüssel oder Kostenregelungen. Die Teilungserklärung enthält wichtige Reglungen, die das Zusammenleben der einzelnen Wohnungseigentümer, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums oder Sondernutzungsrechte betreffen.
Die Lage zählt
Darüber hinaus sollte man auch daran denken, dass der Wert einer Immobilie maßgeblich von der jeweiligen Lage beeinflusst wird. Insbesondere dann, wenn das Wohnumfeld durch Infrastrukturmaßnahmen oder die Ansiedlung von Geschäften oder kulturellen Einrichtungen aufgewertet wurde. Gerade hier kann ein Makler weiterhelfen. Er wird die Darstellung der Immobilie im Exposé immer auch durch eine Einschätzung der Wohnlage ergänzen.
Checkliste: Welche Unterlagen sollten beim Immobilienverkauf vorliegen?
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung
- Baubeschreibung
- Baupläne
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben)
- Grundrisse
- Nachweise über Mieteinkünfte
- Kopien von Mietverträgen
- Nachweis Gebäudeversicherung
- Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) und weitere Hausverwaltungsunterlagen
- Nachweise über Modernisierungen und wertsteigernde Reparaturen
- Beschreibung der Lage
Vorgenannte Ausführungen sind nur ein Auszug und nicht vollumfänglich!
Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilien oder möchten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Ingolstadt oder Umgebung erfolgreich verkaufen oder bewerten lassen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
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