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IMMOBILIENKAUF BEURKUNDET - WIE LANGE MUSS ICH WARTEN, BIS DER KAUFPREIS FÄLLIG WIRD?

16April

Nach notarieller Beurkundung des Immobilienkaufs vergeht noch Zeit, bis die Kaufpreiszahlung fällig ist und die Schlüssel für das gekaufte Objekt übergeben werden können. Die Spanne zwischen Beurkundung und Zahlungsfälligkeit kann unterschiedlich lang sein, da noch einige Bedingungen erfüllt werden müssen.


Ein wesentlicher Punkt ist die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer schützt, damit die Immobilie z. B. nicht nochmals parallel verkauft werden kann. Des Weiteren müssen ggf. vorhandene Altlasten im Grundbuch (z. B. alte Grundschulden) gelöscht werden, bevor der Kaufpreis zur Zahlung fällig wird. Weitere Voraussetzungen können erforderliche (behördliche) Genehmigungen/Zustimmungen sein, die sicherstellen, dass alle (rechtlichen) Bedingungen erfüllt sind.


Was ist VOR DER KAUFPREISÜBERWEISUNG zu tun?


Vor Fälligkeit einer Kaufpreiszahlung sind mehrere Erledigungen erforderlich, die den zeitlichen Rahmen bis zur endgültigen Abwicklung des Kaufprozesses wesentlich beeinflussen. Zuerst steht, wie oben bereits schon erwähnt, die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Hier sind Zeitfenster von ca. 2 bis 5 Wochen zu kalkulieren (oder manchmal auch länger!).


Ein weiterer Punkt ist die Löschung bestehender Grundschulden, die i. d. R. auch nach einer vollständigen Bezahlung des Immobilienkredits durch den Voreigentümer noch im Grundbuch stehen bzw. es sind ggf. noch Restschulden vom Voreigentümer offen.


Abhängig von der Objektart (Haus und Grundstück) ist das kommunale (gesetzliche) Vorkaufsrecht zu beachten, welches die Stadt/Gemeinde ermächtigt, bei berechtigtem Interesse den Kauf zu den gleichen Bedingungen wie der Käufer zu tätigen, oder darauf zu verzichten, was eine entsprechende Wartezeit nach sich ziehen kann.


Kauft man eine Eigentumswohnung, ist oft die Zustimmung des Verwalters erforderlich, die ebenfalls vom Notar eingeholt werden muss.


Sobald alle rechtlichen/behördlichen Voraussetzungen erfüllt sind, damit der Notar die Kaufpreiszahlung fällig stellen kann, werden die Beteiligten vom Notar entsprechend informiert. Die Zahlung erfolgt dann üblicherweise, wie im Kaufvertrag vorgesehen, innerhalb einer Frist von 7 bis 14 Tagen, wenn nicht noch anderweitige Bedingungen erfüllt werden müssen.


Ohne großartiger Besonderheiten kann man vom Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses beim Notar bis die entsprechende Mitteilung des Notars, dass die rechtlichen/behördlichen Fälligkeitsvoraussetzungen des Kaufpreises vorliegen, mit einer Zeitspanne von ca. 3 bis 6 Wochen kalkulieren.


BESCHLEUNIGUNG Dieses PROZESSES


Eine gründliche Vorbereitung kann den Zeitraum zwischen Kaufvertragsbeurkundung und der Kaufpreiszahlung verkürzen. Hier können erfahrene Immobilienmakler während der Vermarktungsphase den Grundstein legen, um den Eigentumsübergang zu beschleunigen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Durch rechtzeitiges Zusammenstellen aller relevanten Dokumente und Abklärung potenzieller Hindernisse können Makler hier Hilfestellung leisten, dass die Abwicklung möglichst reibungslos und zügig verläuft.


Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Notariat, beteiligter Behörden/Kommunen und Banken äußerst hilfreich, um Bearbeitungszeiten zu beschleunigen. Aktive Kommunikation im Vorfeld und frühzeitige Einholung von Zustimmungen können Verzögerungen verhindern.


Ebenso wichtig ist es, finanzielle Aspekte des Kaufs inkl. der Sicherstellung der Finanzierung sowie der Klärung der Zahlungsmodalitäten, vorab zu klären.


Wenn Verkäufer, Käufer und Notariat mit dem beteiligten Immobilienmakler gut zusammenarbeiten und die vorgenannten Schritte zielstrebig umgesetzt werden, kann der Zeitraum bis zur Kaufpreiszahlung oft spürbar verkürzt werden. Dies fördert eine schnellere Abwicklung und reduziert auch die mit dem Eigentümerwechsel verbundenen Unsicherheiten/ Stress für alle Beteiligten.


Wenn Sie den Verkauf Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihres Baugrundstücks in Ingolstadt und Umgebung in Erwägung ziehen oder eine realistische Marktwerteinschätzung benötigen, ist die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler daher eine kluge Entscheidung. Setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung.


K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

Tel. +49 841 93159112
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