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Das Grundbuch – Was Eigentümer und Käufer wissen sollten

14November

Wer in Deutschland eine Immobilie besitzt oder kaufen möchte, kommt am Grundbuch nicht vorbei. Doch was genau steht darin? Wer führt es? Und warum ist es so wichtig? Dieser Beitrag erklärt das Grundbuch sachlich und verständlich – ohne juristische Fachsprache.



Was ist das Grundbuch?


Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Immobilien eines Grundbuchbezirks mit ihren rechtlichen Verhältnissen eingetragen sind. Es zeigt also, wer Eigentümer ist, welche Rechte andere an der Immobilie haben und welche Belastungen bestehen.


Geführt wird das Grundbuch vom Grundbuchamt, das Teil des zuständigen Amtsgerichts ist.


Wichtig: Das Grundbuch ist nicht frei einsehbar. Zugriff haben nur Personen, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können – zum Beispiel Eigentümer, Banken oder Notare.

Wie ist das Grundbuch aufgebaut?


Ein Grundbuch besteht aus einem Deckblatt, einem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen:


Deckblatt


Hier ist angegeben:


·         Zuständiges Amtsgericht


·         Grundbuch vom jeweiligen „Ort/Gemarkung“


·         Blattnummer


Bestandsverzeichnis


Hier wird beschrieben, welches Grundstück es überhaupt ist. Enthalten sind u. a.:


·         genaue Lage


·         Größe des Grundstücks


·         Flurnummer


·         Hinweise auf besondere Nutzungsrechte


Es ist sozusagen die „Visitenkarte“ des Grundstücks.

Abteilung I – Eigentumsverhältnisse


In dieser Abteilung steht:


·         Wer Eigentümer ist


·         Wie das Eigentum erworben wurde (z. B. Kauf, Erbe)


·         Zu welchem Anteil eine Person Eigentümer ist, wenn mehrere beteiligt sind


Abteilung II – Lasten und Beschränkungen


Hier finden sich rechtliche Einschränkungen wie z. B.:


·         Auflassungsvormerkungen


·         Wegerechte


·         Wohnrechte


·         Nießbrauch


·         Vorkaufsrechte


·         Leitungsrechte


·         Baulasten (bedingt)


·         Rückübertragungsrechte


·         usw.


Diese Rechte können den Wert einer Immobilie stark beeinflussen, weil sie die Nutzung einschränken. Käufer sollten diese Abteilung daher immer genau prüfen.

Abteilung III – Grundpfandrechte


Dies ist die Abteilung für finanzielle Belastungen, etwa:


·         Hypotheken


·         Grundschulden


·         Rentenschulden


Sie werden meist von Banken eingetragen, wenn ein Darlehen aufgenommen wurde. Beim Verkauf werden solche Einträge in der Regel „gelöscht“.

Warum ist das Grundbuch so wichtig?


Das Grundbuch hat in Deutschland eine besondere rechtliche Bedeutung, denn:


·         Was im Grundbuch genießt öffentlichen Glauben – wenn es um Eigentum oder Belastungen geht.


·         Eigentumswechsel werden erst durch die Eintragung wirksam.


·         Finanzierungen sind ohne Eintrag einer Grundschuld kaum möglich.


·         Sicherheit für Käufer: Das Grundbuch verhindert, dass jemand eine Immobilie verkauft, die ihm gar nicht gehört.


Es schafft also Transparenz und schützt sowohl Eigentümer, Verkäufer als auch Käufer.

Wie kommt man an einen Grundbuchauszug?


Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann beim Grundbuchamt einen Auszug beantragen – persönlich, schriftlich oder über den Notar. Typische Gründe:


·         Immobilien(ver)kauf


·         Kreditaufnahme


·         Erforderliche Eintragungen/Löschungen von Rechten und/oder Pflichten



Zusammenfassung


Das Grundbuch ist das zentrale Dokument, wenn es um Eigentum an Immobilien geht. Auch wenn es auf den ersten Blick komplex erscheint, folgt es einer klaren Struktur. Für Käufer und Eigentümer ist ein Blick ins Grundbuch unverzichtbar – er schafft Transparenz, Sicherheit und schützt vor unangenehmen Überraschungen.


Insgesamt handelt es sich hier nur um einen Auszug aus der Materie und ist nicht vollumfänglich!




Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilien oder möchten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Ingolstadt oder Umgebung erfolgreich verkaufen oder bewerten lassen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.



Herzlichst Ihr



Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

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