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Das Grundbuch - eine kurze Erklärung, was es ist!

23April


Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Immobilien (Grundstücke, Häuser, Wohnungen etc.) und die damit verbundenen Rechten und Pflichten eingetragen sind. Daraus ersichtlich sind z. B. die Lage und Größe des Grundstücks (Bestandsverzeichnis), die Eigentumsverhältnisse (Abteilung I), die Lasten und Beschränkungen (Abteilung II) und die Grundpfandrechte (Abteilung III). Für jedes Grundstück gibt es ein Grundbuchblatt. Nicht alle Grundstücke sind aber buchungspflichtig. Z. B. Grundstücke von Gebietskörperschaften oder kirchliche Anwesen, aber auch Grundstücke, die nur eine dienende Funktion haben (z. B. Wege), sind i. d. R. nicht buchungspflichtig.

Einsicht ins Grundbuch kann jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft belegt (z. B. auch ein Immobilienmakler mit einen schriftlichen Maklervertrag). Das Einsichtsrecht bezieht sich auch auf die Grundakten, in denen jeweils die Verträge enthalten sind, die zu den einzelnen Grundbucheintragungen bzw. Löschungen/Änderungen geführt haben (z. B. ein notarieller Kaufvertrag für ein Haus).

Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. D. H., man kann davon ausgehen, dass die Eintragungen richtig sind. Allerdings kommt es schon auch vor, dass mal fehlerhafte Eintragungen vorliegen. Dann muss eine Grundbuchberichtigung erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.



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