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Wohnungsbesichtigungen in Bayern in Verbindung mit den aktuell gültigen Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise

02April

Hier mal ein paar Hinweise bezüglich #Wohnungsbesichtigungen in #Bayern in Verbindung mit den aktuell gültigen #Ausgangsbeschränkungen aufgrund der #Corona-Krise:

 I. d. R. müssen wir davon ausgehen, dass aktuell Besichtigungen aufgrund der geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern derzeit in den meisten Fällen nicht zulässig sind. Ein Interessent müsste hier schon akute Wohnungsnot belegen können (z. B. gekündigtes Mietverhältnis, Kündigungsfrist kurz vor Ablauf) und ein Verkäufer/Vermieter müsste schon sehr belastbare Gründe vorlegen, dass er in stark finanziellen Schwierigkeiten ist und Besichtigungen deshalb dringend erforderlich sind, um den Verkauf/Vermietung zu beschleunigen,damit kein wirtschaftlicher Ruin eintritt. Und dann müssten die Besichtigungen natürlich unter stengen gesundheitlichen Sicherungsvorkehrungen erfolgen (z. B. nur 2 Personen, Abstände von mind. 1,5 Meter, ggf. Schutzmasken usw.).

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de


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