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Mietspiegelreform

11Oktober
Seit dem 01.07.2022 gilt das neue Mietspiegelreformgesetz. Jetzt müssen Städte und Gemeinden ab 50.000 Einwohnern spätestens ab 01.01.2023 einen Mietspiegel erstellen/vorlegen. Dieser gibt durchschnittliche Mieten in einer Stadt/Gemeinde an, abhängig von der Größe, Lage, Ausstattung und Alter der Wohnung. Es ist ein hilfreiches Instrument, die ortsübliche Vergleichsmiete abzubilden. Ein Mietspiegel ist wichtig, wenn der Vermieter z. B. eine Mieterhöhung plant oder einen neuen Mietvertrag abschließen möchte, wo die Mietpreisbremse gilt.

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