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Das Grundbuch – verständlich erklärt für Laien

24September

Das Grundbuch – verständlich erklärt für Laien

 

Wer z. B. eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte bzw. eine Immobilie (ver)schenkt bzw. (ver)erbt, kommt unweigerlich mit dem Grundbuch in Berührung. Doch was genau steht eigentlich darin? Welche Informationen kann man dort finden und warum ist das Grundbuch beim Immobilienkauf so wichtig? Für viele Laien wirkt das Grundbuch zunächst kompliziert. Dabei lässt sich sein Aufbau relativ einfach erklären.



Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken und Immobilien festgehalten werden. Für jede(s) Grundstück/Immobilie/Eigentumswohnung gibt es grundsätzlich ein eigenes Grundbuchblatt.
Im Grundbuch wird beispielsweise dokumentiert, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte oder Belastungen darauf liegen.
Wichtig: Das Grundbuch ist nicht frei für jedermann einsehbar. Für eine Einsichtnahme muss grundsätzlich ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Was steht im Grundbuch?
Ein Grundbuchblatt besteht im Wesentlichen aus mehreren Bereichen:

1. Die Aufschrift (Deckblatt)
Hier finden Sie administrative Daten wie das zuständige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts.

2. Bestandsverzeichnis
Hier wird das Grundstück selbst beschrieben. Dazu gehören beispielsweise die Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer sowie die Grundstücksgröße. Ggf. können dort auch Rechte an anderen Grundstücken vermerkt sein.

3. Abteilung I – Eigentümer
In Abteilung I steht, wer Eigentümer des Grundstücks bzw. der Immobilie/Wohnung ist. Auch die Grundlage, aufgrund derer das Eigentum erworben wurde – beispielsweise ein Kauf, eine Erbschaft oder eine Schenkung – kann dort angegeben sein.


4. Abteilung II – Rechte und Belastungen
Hier können verschiedene Rechte eingetragen sein, die für einen Immobilienkäufer wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte, Leitungsrechte oder bestimmte Verfügungsbeschränkungen, Vormerkungen.
Gerade beim Immobilienverkauf sollte deshalb geprüft werden, ob entsprechende Eintragungen vorhanden sind und welche Auswirkungen sie auf die Immobilie haben.

5. Abteilung III – Grundpfandrechte
In dieser Abteilung finden sich insbesondere Grundschulden und Hypotheken. Sie dienen häufig Banken als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung. Eine eingetragene Grundschuld bedeutet allerdings nicht automatisch, dass noch ein entsprechender Kredit besteht. Ob eine Grundschuld tatsächlich noch valutiert, muss gegebenenfalls anderweitig geklärt werden.

Warum ist das Grundbuch beim Immobilienkauf so wichtig?
Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Baugrundstück kaufen möchte, sollte nicht nur auf Kaufpreis, Wohnfläche und Lage achten. Auch die rechtliche Situation der Immobilie ist von großer Bedeutung. Ein aktueller Grundbuchauszug kann beispielsweise Hinweise darauf geben, ob Rechte Dritter bestehen oder Belastungen eingetragen sind.
Finanzierung klären: Die finanzierende Bank benötigt den Auszug, um die Absicherung des Kredits zu prüfen.
Der eigentliche Eigentumsübergang erfolgt in Deutschland übrigens nicht bereits durch die Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag. Der Käufer wird grundsätzlich erst durch die Eintragung im Grundbuch Eigentümer. Zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung liegen mehrere rechtliche Schritte, die in der Regel vom Notar begleitet werden.

Grundbuch und Immobilienverkauf
Auch für Verkäufer ist ein Blick ins Grundbuch sinnvoll. Vor einem Immobilienverkauf sollte bekannt sein, welche Eintragungen vorhanden sind und ob beispielsweise alte Grundschulden noch im Grundbuch stehen.


Ein erfahrener Immobilienmakler wie Gerhard Fischermeierder, Inhaber des Maklerbüros K & F Immobilien e. K. aus Ingolstadt kann Verkäufer bereits im Vorfeld darauf aufmerksam machen, welche Unterlagen für den Verkauf benötigt werden und welche grundbuchlichen Besonderheiten bei der Vermarktung berücksichtigt werden sollten.

Fazit
Das Grundbuch ist letztlich das zentrale Register für die rechtlichen Verhältnisse einer Immobilie. Es zeigt insbesondere, wem ein Grundstück gehört und welche wichtigen Rechte und Belastungen damit verbunden sind.
Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte deshalb nicht nur den wirtschaftlichen Wert betrachten, sondern auch die rechtliche Situation kennen.
Das Immobilienmaklerbüro K & F Immobilien e. K. – Inhaber: Gerhard Fischermeier, Wagnerwirtsgasse 1, 85049 Ingolstadt, unterstützt Eigentümer und Kaufinteressenten bei der professionellen Immobilienvermittlung und Immobilienbewertung. Gerhard Fischermeier ist nun seit über 30 Jahren als hauptberuflicher Immobilienmakler tätig und war vorher rd. 10 Jahre bei der Sparkasse angestellt. Er verfügt somit über eine jahrzehntelange Berufserfahrung als Immobilienmakler mit zusätzlichen Finanzkenntnissen und kennt die Besonderheiten des regionalen Immobilienmarktes in Ingolstadt und Umgebung.

Sie möchten Ihre Immobilie (Haus, Wohnung oder Baugrundstück) in Ingolstadt oder Umgebung verkaufen oder den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie erfahren? Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

 +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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