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Grundbuch - was ist das? Kurze Zusammenfassung

18September


Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, das Grundstücke für den jeweiligen Grundbuchbezirk samt den damit verbundenen Rechten und Pflichten auflistet. Es beinhaltet z. B. die Beschreibung, die Grundstücksgröße, die Eigentümer, die Rechte, Lasten und Beschränkungen des Grundstücks und die Grundpfandrechte. Für jedes einzelne Grundstück wird ein Grundbuchblatt erstellt. Es kann aber auch für einen Eigentümer, der über mehrere Grundstücke verfügt, ein Grundbuchblatt angelegt werden. Es gibt ein paar Ausnahmen, dass gewisse Grundstücke nicht aufgeführt sind, auf die hier jetzt aber nicht eingegangen wird.
Einsicht in das Grundbuch kann neben dem Eigentümer jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann oder eine entsprechende Vollmacht vom Eigentümer hat. Das Einsichtrecht bezieht sich dann i. d. R. auch auf die Grundakten, in denen die Dokumente enthalten sind, die zu den Eintragungen, Änderungen oder Löschungen im Grundbuch geführt haben (z. B. Kaufvertrag).
Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. D. h. man kann davon ausgehen, dass die Eintragungen stimmen, wobei es natürlich auch hier keine 100%-ige Gewähr gibt.
Gerichte, Behörden, Notare, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und an dem Grundstück dinglich berechtigte Kreditinstitute können über ein automatisiertes Abrufverfahren online Zugriff auf die Grundbücher nehmen. Normale Personen mit berechtigtem Interesse bzw. die Eigentümer, die im Einzelfall einen Grundbuchauszug benötigen, können dies gegen eine Gebühr beim Grundbuchamt beantragen.


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