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Die Haftung des Maklers

27April

Was ist, wenn ein Immobilienmakler seinen Kunden eine falsche Beratung „verpasst“, indem er z. B. gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt? Ob nun wissentlich oder nicht, lassen wir mal dahingestellt. Ein Fehlverhalten kann für den Makler schmerzlich finanzielle Folgen haben. Verstöße kann dem Makler ggf. die gesamte Provision kosten (Stichwort: „Verwirkung“) und evtl. sogar noch Schadenersatzansprüche auslösen.

Das Thema der Haftung sollte daher stets im Gedächtnis eines jeden Immobilienmaklers verankert sein. Falsche Objektangaben bzgl. Eigenschaften oder Beschaffenheit der Immobilie können leicht mal zu Schadenersatzforderungen führen. Nicht geprüfte Angaben/Aussagen „ins Blaue hinein“, die den Interessenten (Käufer/Mieter) etwas suggerieren sollen, was nicht zutrifft, sind meist sehr problematisch. Eine Überprüfung der wesentlichen Objektangaben sollte daher eine Selbstverständlichkeit eines jeden Maklers sein.

Übrigens: Einer der häufigsten Fälle, weshalb es bei Immobilienverkäufen ohne Beteiligung eines Maklers zu Rechtsstreitigkeiten kommt, ist die Tatsache, dass falsche Objektangaben seitens der Verkäufer gemacht wurden. Sicher nicht immer absichtlich, oft eher aus Unwissenheit der Laien.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Natürlich kann auch einem Profi mal ein Fehler unterlaufen. Als Mitglied des Berufsverbandes IVD und als zertifizierter Immobilienmakler nach DIN EN 15733 bin ich daher verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu unterhalten. Verbraucherschutz wird daher bei mir großgeschrieben. Sollte ein Kunde geschädigt werden, ist zumindest sichergestellt, dass er hier nicht alleine gelassen wird.

Hinweis: Gegen grob fahrlässige Verstöße gegen die Treuepflichten gegenüber seinem Auftraggeber gibt es keine Versicherung.

Hier noch ein paar Tipps

  1. Fragen Sie Ihren Makler nach seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
  2. Lassen Sie sich von Ihrem Makler erklären, wer die Provision bezahlt.
  3. Wenn ein Makler viele Infos rund um die Immobilie vom Eigentümer wünscht, wundern Sie sich nicht, denn es ist ein gutes Zeichen.

 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie in der Region Ingolstadt ? Dann kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne.

Kontakt:
K & F Immobilien e. K. - Ihr regionaler Immobilienmakler
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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