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Nachrüstverpflichtungen bei einem Eigentümerwechsel

01Juli

 

Interessenten, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen, müssen mittlerweile auch u. U. energetische Vorgaben umsetzen. Welche Anforderungen das sind, ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Eine gekaufte Immobilie muss dann die Anforderungen des GEG innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

So müssen z. B. Gas- oder Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden. Außerdem besteht z. B. eine Dämmpflicht für Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Des Weiteren besteht auch eine Dämmverpflichtung für die oberste Geschossdecke, wenn dort bislang ein Wärmeschutz fehlte. Kommen Käufer diesen Pflichten nicht nach, kann das Bußgelder nach sich ziehen.


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