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Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf vorgelegt

18Dezember
Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf vorgelegt. Zukünftig wird es dann nicht mehr möglich sein, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, nichts bezahlen muss und es hört dann endlich auch die Werbung von Maklern auf, dass man für den Verkäufer/Eigentümer natürlich ohne Provision tätig ist. Ich begrüße das ausdrücklich.
Wer einen Makler beauftragt, muss zahlen und kann maximal die Hälfte der Maklerprovision an die jeweils andere Vertragspartei "umwälzen".
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich bis spätestens März 2020 in den Bundesrat gehen. In Kraft tritt es dann wahrscheinlich im Sommer oder Herbst 2020. Einzelheiten können Sie aus dem nachfolgenden Link entnehmen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915827.pdf?fbclid=IwAR2cEYvfbDbiteAVIrEbPnobuKscr-u4jvhKoYVv2pIZbh4AmMkcBX_nr8I



Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

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