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Die Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen kurz erklärt

03Mai

Eine Teilungserklärung ist ein Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohn- und/oder Teileigentumseinheiten regelt. Sie legt fest, welcher Teil des Gebäudes zu welcher Wohnung (wie zum Beispiel Kelleranteile, Balkone, Gartenflächen usw.) gehört und welche gemeinschaftlichen Bereiche (wie zum Beispiel Treppenhäuser, Waschkeller, Fahrradkeller oder der Gemeinschaftsgärten) von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden.


Die Teilungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil beim Kauf einer Eigentumswohnung, da sie die genauen Grenzen der Wohnung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Eigentümers festlegt. Außerdem regelt die Teilungserklärung die Verteilung der Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Heizung, Aufzug, Treppenhaus, Gemeinschaftsgarten und Spielplatz.


Die Teilungserklärung wird von einem Notar erstellt. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Verwaltung und den Betrieb von Eigentumswohnungen und definiert die Rechte und Pflichten jedes Eigentümers. So gibt die Teilungserklärung unter anderem Auskunft über die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung, die Bestimmungen für die Änderung der Teilungserklärung und die Verfahren zur Abstimmung und Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.


Zusammenfassend kann man sagen, dass die Teilungserklärung eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft darstellt. Sie sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit und hilft dabei, Konflikte zwischen den Eigentümern zu vermeiden.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der obigen Erklärung einen kleinen Einblick geben.


 


Herzlichst Ihr


Gerhard Fischermeier


Kontakt:


K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
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85049 Ingolstadt

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