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Der Grundsatz des Provisionsanspruches eines Immobilienmaklervertrages

08Oktober


Der Immobilienmaklervertrag ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Demnach ist er ein Vertrag, bei dem derjenige die Zahlung einer Provision verspricht, der durch die Inanspruchnahme von Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen des Maklers zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss (Kauf- oder Mietvertrag) kommt.

Somit ergeben sich folgende Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch des Immobilienmaklers:

  • Abschluss eines Maklervertrags mit Provisionsversprechen
  • Die eigentliche Maklerleistung (Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags oder Vermittlung eines solchen)
  • Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages
  • (Mit-) Ursächlichkeit der Maklerleistung für den Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages


Gerne stehe ich Ihnen natürlich für weitere und genauere Erläuterungen zu diesem Thema zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier



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