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Ab 1. August 2018 tritt die Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und -verwalter in Kraft.

25Juli

Es ist zumindest, wenn auch nur ein kleiner, erster Schritt zu einem möglichen Sachkundenachweis als Berufszulassung für Immobilienmakler und Verwalter.

Nach dem neuen Gesetz sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ab 1. August gesetzlich verpflichtet, sich weiterzubilden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, müssen sie innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Fort- und Weiterbildung absolvieren. Die Verordnung sieht nun vor, dass Makler und Verwalter auf Nachfrage (beispielsweise seitens der Behörden) über Qualifikationen und Weiterbildungen informieren müssen. Es genügt auch, wenn diese Informationen auf die Homepage gestellt werden. Darüber hinaus wurde die Nachweispflicht auf drei Jahre ausgedehnt.

Quelle: IVD

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