Nebenkostenabrechnung – darauf müssen Sie achten
03Februar
Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch. Worauf Sie als Mieter oder Eigentümer achten müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Welche Kosten darf der Eigentümer umlegen?
Wasser, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Steuern und Versicherungen, Aufzug, Hausmeister, Heizung, Kosten um das Gebäude (z. B. Schornsteinfeger oder Hausbeleuchtung), Fernsehen (bei Gemeinschaftsanlagen) und „Sonstige Kosten“, zum Beispiel Brandschutzwartung oder die Kosten für andere Gemeinschaftsanlagen.
Wie werden die Kosten umgelegt?
Die Heizkosten werden nach Verbrauch abgerechnet. Alle anderen Kosten dürfen pro Kopf, nach Wohnfläche oder Verbrauch umgelegt werden.
Muss der Mieter klaglos zahlen?
Sofern keine gravierenden Zweifel bestehen, muss der Mieter zunächst zahlen. Er hat das Recht, die Originalunterlagen einzusehen und darf die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten beanstanden. Hat er zu viel bezahlt, darf er die Kosten sogar in den folgenden drei Jahren zurückfordern.
Gibt es auch Fristen für Eigentümer?
Ja. Die Nebenkostenabrechnung muss dem Vermieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zugestellt werden. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Nachzahlung.